Zusätzliche Betreuungsleistungen
(niedrigschwellige Leistungen) SGB XI
Leidet der Pflegebedürftige unter demenzbedingter Fähigkeitsstörung, geistiger Behinderung oder einer psychiatrischer Erkrankung? Dann kann er dafür die zusätzlichen Betreuungsleistungen erhalten, wenn er im häuslichen Bereich gepflegt wird. Je nachdem, wie ausgeprägt die Fähigkeitsstörungen sind, können seit 1. Juli 2008 bis zu 100 Euro monatlich und ein erhöhter Betrag bis zu 200 Euro monatlich gezahlt werden.
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