Mehr als Pflege

Zusätzliche Betreuungsleistungen(niedrigschwellige Leistungen)

Diese Leistungen kommen auch Personen zu Gute, die noch nicht die Voraussetzungen für eine Einstufung in die Pflegestufe 1 erfüllen. Sie werden der Pflegestufe 0 zugeordnet, die ab 1. Juli 2008 eingeführt wurde.

Um die Leistung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Ob jemand "einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung" hat, wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines Kriterienkataloges geprüft. Dafür kann ein Hausbesuch erforderlich werden. Nach Begutachtung durch den MDK entscheidet die Pflegeversicherung darüber, ob die Leistung bewilligt werden kann.


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