Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI

Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind ein aktuelles Thema der ambulanten Pflege. Was sich dahinter verbirgt, wie diese Leistungen in Anspruch genommen werden können und welche Angebote wir vom Calando Pflegedienst Dresden dazu anbieten, lesen Sie in diesem Beitrag.

Das verbirgt sich hinter den Entlastungsleistungen

Im Paragraphen 45b des Sozialgesetzbuches (SGB) lautet es: „(1) Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“

>> Es geht also, wie der Name schon sagt, um die Entlastung der Angehörigen von Pflegebedürftigen, die ambulant (also zu Hause) betreut und gepflegt werden. Natürlich regelt der Gesetzgeber auch, welche Leistungen oder Aufwendungen dafür übernommen werden. So heißt es im SGB XI weiter:

„Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von

  1. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
  2. Leistungen der Kurzzeitpflege,
  3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung,
  4. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.“

>> Somit können auch unserer Leistungen als ambulanter Pflegedienst in Dresden dazu in Anspruch genommen werden. Ein weiterer interessante Fakt: Die Leistungen, die in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft werden, können in das Folgejahr übertragen werden.

Voraussetzung von Entlastungsleistungen

„Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt auch, wenn für die Finanzierung der in Satz 3 genannten Leistungen Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 eingesetzt werden. Die Leistung nach Satz 1 kann innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in Anspruch genommen werden; wird die Leistung in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.“

>> Einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag hat, wer die oben genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Dazu bedarf es auch keiner vorherigen Antragstellung. Die Kosten werden dann in Höhe des Entlastungsbetrags erstattet. Die Pflegebedürftigen erhalten diese von:

  • der zuständigen Pflegekasse oder 
  • dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen sowie von 
  • der Beihilfefestsetzungsstelle (im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig).
Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen

Allen Pflegebedürftigen stehen zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ab dem Pflegegrad 1 zu. Je nachdem, wie ausgeprägt einzelne Fähigkeitsstörungen sind, wird – bezogen auf die Sach- bzw. Geldleistungen – ein bestimmter Betrag monatlich gezahlt. 

Zunächst kann ein Arzt oder eine Ärztin im Zuge einer bestimmten Fähigkeitsstörung die Empfehlungen aussprechen, über die Inanspruchnahme von Entlastungsleistungen nachzudenken. Den Antrag stellt der Klient direkt bei der Krankenkasse. 

Anschließend begutachtet ein* Mitarbeiter*in des Medizinischen Dienstes den Klienten (zu Zeiten von Corona nur telefonisch) und gibt der Kasse dann die Empfehlung, welcher Pflegegrad erteilt werden kann. Final entscheidet die Krankenkasse über den Pflegegrad, wobei die Empfehlungen des Medizinischen Dienstes in der Regel übernommen werden.

Entlastungsleistungen im Calando Pflegedienst Dresden 

Auch wir bieten als ambulanter Pflegedienst in Dresden Entlastungsleistungen an. Unsere Fachbetreuungsangebote nach SGB XI § 45b beinhalten zum Beispiel:

  • Biographiearbeit und Gedächtnistraining
  • Themen aus allgemeinen Lebensbereichen (Kochen & Backen, Garten, Handwerk, Beruf etc.)
  • Alltagsgestaltung und Spaziergänge
  • Handarbeiten, Werken & Gestalten
  • Vorschläge unserer Leistungsempfänger
  • Jahresfeste, Geburtstage & Ausflüge (z.B.: Bibliothek, Altstadt Dresden, Großer Garten, Pillnitz etc.)

Die Angebote bei uns im Calando Pflegedienst Dresden werden individuell für die einzelne Person anhand der persönlichen Interessen erstellt und mit den Angehörigen abgestimmt. Dabei arbeiten wir u.a. auch mit Ergo- oder Physiotherapeuten zusammen.

Neben den Entlastungs- und Betreuungsleistungen bieten wir auch weiterführende Dienste; Begegnung, Betreuung und Beschäftigung sowie eine Quartiersversorgung an. Unsere umfangreichen Leistungen, das Calando-Service-Angebot und alle Pflege-Schwerpunkte finden Sie hier: https://www.calando-pflegedienst.de/leistungen