Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI

Jeder Pflegebedürftige erhält ab 1. Januar 2015 zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wenn er im häuslichen Bereich gepflegt wird. Je nachdem, wie ausgeprägt einzelne Fähigkeitsstörungen sind, werden ab 1. Januar 2015 bis zu 104 Euro monatlich oder ein erhöhter Betrag bis zu 208 Euro monatlich gezahlt. Bei einer demenzbedingten Fähigkeitsstörung kann der Pflegebedürftige von seiner Pflegekasse zu seinem Pflegegrad einen deutlich höheren Sachleistungs- bzw. Pflegegeldzuschuss erhalten.

Beispiele für Leistungen nach SGB XI § 45 a und b

Unsere Fachbetreuungsangebote nach SGB XI § 45 beinhalten zum Beispiel:

  • Biographiearbeit und Gedächtnistraining
  • Themen aus allgemeinen Lebensbereichen (Kochen & Backen, Garten, Handwerk, Beruf etc.)
  • Alltagsgestaltung und Spaziergänge
  • Handarbeiten, Werken, Gestalten
  • Vorschläge unserer Leistungsempfänger
  • Jahresfeste, Geburtstage, Ausflüge (Bibliothek, Altstadt Dresden, Großer Garten, Pillnitz, …)

Die Angebote werden im Bereich „Begegnung, Beschäftigung und Betreuung“ zum Beispiel durch unsere Ergo- oder Physiotherapeuten individuell für die einzelne Person, am persönlichen Interesse erstellt und mit den Angehörigen abgesprochen.