Unsere Leistung: Pflege

Die Mitarbeiter der Calando Pflegedienst GmbH sind geschult und erfahren im Umgang mit den Klienten. Die Pflege spielt eine allgegenwärtige Rolle, allerdings beschränkt sich diese nicht nur auf einen Bereich. Unsere Leistungen berücksichtigen aktuelle Verordnungen und gesetzliche Regelungen.

Folgende Pflege-Segmente deckt der Calando Pflegedienst unter anderem ab:

Grundpflege

Einige unserer Leistungen im Rahmen der Grundpflege:

  • Körperpflege
  • Inkontinenzversorgung
  • Betten bzw. Unterstützung bei der Lagerung
  • Prophylaktische Maßnahmen
  • Aktivierung und Mobilisation
  • Nahrungsaufnahme und Sondenernährung
  • Verhinderungspflege (SGB XI § 39)
  • Krankenhausvermeidungspflege (SGB V § 37 Abs.1)
  • Pflegerische Nachsorge im Anschluss an ambulante Operationen

Es handelt sich bei der Grundpflege um Pflegeversicherungsleistungen nach SGB XI.

Behandlungspflege

Eine Auswahl unserer Behandlungspflege-Angebote:

  • Wundversorgung und Verbände
  • Kompressionstherapie
  • Injektionen
  • Medikamentengabe, Richten der Medikamente
  • Kontrolle der Vitalfunktionen, z. B. Blutdruck
  • Blutzuckerkontrolle
  • Katheterpflege, -wechsel
  • Nachsorge suprapubischer Katheter
  • Pflege und Wechsel von Trachealkanülen
  • Enterale und parenterale Ernährung
  • Stomaversorgung usw.

Die Leistungen der Behandlungspflege werden nach SGB V § 37/2 gemäß ärztlicher Verordnung erbracht.

Krankenhausvermeidungspflege

Die Krankenhausvermeidungspflege überschneidet sich in Teilen mit der Kurzzeitpflege. Sie ist auf vier Wochen für jeden einzelnen Krankheitsfall begrenzt.

Mit dieser zusätzlichen Pflegeleistung wird versucht, einen Krankenhausaufenthalt zu verhindern. Der behandelnde Arzt verordnet eine intensive Behandlungspflege, um eine Verschlechterung der Grunderkrankung oder zusätzliche Krankheiten zu vermeiden. Eine Krankenhausvermeidungspflege kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich dadurch der stationäre Krankenhausaufenthalt verkürzen lässt.

Überleitungspflege

Die Überleitungspflege soll eine Verbindung zwischen dem Krankenhaus, den sozialen Einrichtungen und dem Zuhause des Klienten schaffen. Pflegebedürftige Menschen und deren Vertrauenspersonen machen hiervon genauso Gebrauch wie Alleinlebende, die eine Starthilfe vom Krankenhaus in den Alltag in Anspruch nehmen möchten.

Bei der Überleitungspflege unterstützen Mitarbeiter des Calando Pflegedienstes Klienten bei der Organisation der Pflege in der häuslichen Umgebung. Sie erhalten rund um die Uhr einen kompetenten Ansprechpartner sowie einen Kontakt von Klinik zu Hausarzt. Ziel ist es, für Sicherheit und Wohlbefinden der Pflegebedürftigen zu sorgen. Genauso sollen Angehörige für die häusliche Pflege motiviert und unterstützt werden, der Pflegeperson in ihrer veränderten häuslichen Situation ein angenehmes Leben zu garantieren.

Zusätzlich unterstützen wir Sie bei…

  • Pflegesituation erfassen
  • Absprache mit Klinikpersonal
  • Beratung und Hilfe während des laufenden Antragsverfahrens zur Einstufung
  • Wohnraum- und Hilfsmittelberatung
  • Pflegeübernahme in der Klinik am Entlassungstag
  • Pflegeberatung + Schulung der Pflegeperson zu Hause
  • Information über weitere mögliche Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten

Ersatz- oder Verhinderungspflege (SGB XI § 39)

Wenn Sie als pflegender Angehöriger regelmäßig oder für einige Stunden in der Woche einmal eine „Auszeit“ nehmen möchten und Sie für diese Zeit eine „Ersatz-Pflegeperson“ benötigen, steht Ihnen im Rahmen der Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege zu. Bei regelmäßigem Entlastungsbedarf, Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson (bzw. des pflegenden Angehörigen) erhält der Pflegebedürftige pro Jahr für mindestens 27 Stunden (frei einteilbar) 1612 Euro für eine Ersatzpflegekraft.

Innerhalb dieser Zeit können alle notwendigen Pflegetätigkeiten ausgeführt werden, aber auch fast alle anderen Wünsche. Beispielsweise:

  • Wöchentliches Bewegungstraining
  •  „Vorbeischauen“
  • Spaziergänge
  • An Therapien angelehnte Übungen

Wir beraten Sie gerne zu dieser gesetzlichen Kassenleistung, die Ihnen nach sechsmonatiger Pflegezeit für jedes Kalenderjahr zusteht. Ferner übernehmen wir die Pflege Ihres Angehörigen stundenweise zur gewünschten Zeit.

Wird diese Leistung nicht genutzt, verfällt der Jahresanspruch jeweils zum 31. Dezember des Jahres.