Sie fragen, die Calando Pflegedienst GmbH antwortet

Bei unseren Beratungsgesprächen mit Angehörigen und Klienten entstehen häufig Fragen, die wir beantworten möchten. Diesmal dreht es sich um Pflegehilfsmittel, Entlastungsbeträge, Pflegegrade und Leistungskomplexe.

Nach grundlegenden Fragen und Antworten zum Thema Aufnahme in einen Pflegedienst und Verordnungen vom Arzt, beschäftigen wir uns im zweiten Teil von „Sie fragen, die Calando Pflegedienst GmbH antwortet“ mit konkreteren Themen. Und: Nach wie vor möchten wir Sie dazu animieren, am Ende des Textes Ihre eigene Frage zu stellen. Diese beantworten wir in den nächsten Beiträgen hier im Calando Magazin.

Worin besteht der Unterschied zwischen Pflegehilfsmittel und Krankenhilfsmittel?

Unter Pflegehilfsmittel versteht man beispielsweise Bettschutzunterlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen. Die Pflegekasse übernimmt unter Umständen die Kosten – bis zu 40 Euro pro Monat und bei Notwendigkeit. Hierzu muss eine Antragstellung, bei der wir als Pflegedienst behilflich sein können, erfolgen. Wir arbeiten mit verschiedenen Unternehmen zusammen, damit Klienten pünktlich jeden Monat ihre Pflegehilfsmittel erhalten.

Krankenhilfsmittel dagegen bekommen Klienten durch ein Rezept vom Arzt. Inwieweit die Pflegekasse Kosten übernimmt, muss individuell ermittelt werden. In diese Kategorie fallen unter anderem Inkontinenzmaterial, aber auch Sitze und Lifte für Wannen sowie Toilettensitzerhöhungen.

Was ist unter Pflegegraden zu verstehen? Wie erfolgt das Beantragen?

Zum 1. Januar 2017 wurden die drei alten Pflegestufen abgelöst und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Diejenigen, die bereits eine Stufe besaßen, wurden direkt in einen ebenbürtigen Pflegegrad übergeleitet. Wer neu einen Pflegegrad bei seiner Krankenkasse beantragt, erhält einen Termin vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der beim Antragssteller vorbeischaut, diesen begutachtet und anhand bestimmter Kriterien (körperliche und geistige Verfassung etc.) eine Einstufung vornimmt.

Weitere Details zu den Pflegegraden erhalten Sie in unserem Fachartikel.

Worin besteht der Unterschied zwischen Sachleistungen und Kombileistungen beim Pflegegeld?

Sobald man eine Einstufung für einen Pflegegrad erhalten hat, kann entschieden werden, ob man Sachleistungen oder Kombileistungen beziehen möchte.

Unter Sachleistung ist zu verstehen, dass das Pflegegeld monatlich ausgezahlt wird, zum Beispiel wenn Familienmitglieder oder Angehörige die Pflege übernehmen wollen. Eine Rechenschaft muss gegenüber der Pflegekasse nicht abgegeben werden.

Soll ein Pflegedienst zur Entlastung der Angehörigen unterstützend aktiv werden, fällt die Wahl auf die sogenannte Kombileistung. Der Pflegedienst rechnet erbrachte Leistungen mit der Pflegekasse ab. Wird das Budget nicht ausgeschöpft, erfolgt eine Auszahlung an den Klienten.

Bei Kombileistungen stehen deutlich höhere Geldsummen zur Verfügung. Wichtig ist dennoch zu wissen: Die von der Pflegekasse gezahlten Summen decken den realen Bedarf eines Klienten meist nicht ab. Kombileistungen und Sachleistungen sind daher als Zuschuss zu verstehen. Ein Teil muss selbst getragen werden.

Was sind Leistungskomplexe?

Die Pflegekasse stellt einen Leistungskatalog bereit, an den sich ein Pflegedienst halten muss. Dieser ist in Komplexe aufgeteilt, bei denen es sich um klar definierte Aufgabenbereiche handelt. Es existieren beispielsweise genau beschriebene Regeln für das Baden und Duschen von Klienten. Auch das Lagern im Bett, der Aufwand der Darm- und Blasenentleerung oder das Zubereiten von Speisen wird angegeben. Besagter Katalog beschreibt, was der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes erledigen muss und welche Kosten berechnet werden dürfen.

Abhängig davon, wie häufig Leistungen in Anspruch genommen wurden, erfolgt die Abrechnung zwischen Pflegekasse und Pflegedienst. Ist der daraus resultierende Betrag oberhalb des zur Verfügung stehenden Pflegegeldes, zahlt der Klient die Differenz. Bleibt er darunter, müssen zumindest die ohnehin anfallenden Investitionskosten getragen werden.

Wie viele Gesichter muss sich ein Klient merken?

Wir achten darauf, dass sich ein Klient an möglichst wenige Gesichter erinnern muss. Mit durchschnittlich vier bis fünf Mitarbeitern kann gerechnet werden. Es ist Urlaubszeiten, Weiterbildungen und Krankheitsausfällen geschuldet, dass nicht immer die gleichen Pfleger und Pflegerinnen vorbeischauen können. Wie in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen sind bei der Calando Pflegedienst GmbH männliche Mitarbeiter tägig. Darauf sollten sich Klienten einstellen.

Klienten müssen auch mal damit rechnen, dass Mitarbeiter nicht immer pünktlich kommen, schließlich verändern sich Verkehrssituationen oder treten auch mal Notfälle ein. Ein Zeitfenster von +-20 Minuten sollte daher eingeplant werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag?

Die Pflegekasse bietet für Angehörige die Verhinderungspflege nach SGB XI § 39 an.  Wenn Pflegepersonen verhindert sind oder eine „Auszeit“ benötigen, kann ein Pflegedienst beauftragt werden. Als Budget stehen 1612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese verfallen zum Ende eines jeden Jahres.

Der Entlastungsbeitrag dient der Entlastung Angehöriger und wird monatlich ausgezahlt.

Im Idealfall werden Verhinderungspflege und Entlastungsbeitrag kombiniert, sodass ein Pflegedienst ein bis zwei Stunden pro Woche für das Wohlbefinden eines Klienten sorgen kann. Pflegerinnen und Pfleger helfen bei der Hauswirtschaft, beim Einkaufen oder beim Spazierengehen.

Weitere Details erfahren Sie bei einer individuellen Beratung.

Ihre Frage an die Calando Pflegedienst GmbH

Noch eine Frage offen? Wir beantworten diese im Calando Magazin. Nutzen Sie zum Stellen dieser einfach das Formular.

[wr_contactform id=1683]