Die Pflegegrade sind in Deutschland ein wichtiger Indikator, um den individuellen Pflegebedarf eines Menschen zu bestimmen und die entsprechende Pflegeleistung zu organisieren. Doch was verbirgt sich eigentlich genau hinter dem Begriff „Pflegegrad“? Wie wird er festgelegt und welche Bedeutung haben Pflegegrade für Betroffene und deren Angehörige? In diesem Blogartikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Pflegegrad.
Wozu braucht es einen Pflegegrad?
Ein Mensch muss als pflegebedürftig eingestuft werden, um Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten. Pflegebedürftig kann ein Menschen durch chronische Erkrankungen, Alterungsprozesse oder nachlassende Kräfte werden. Pflegebedürftigkeit kann sich demnach sowohl schleichend entwickeln, als auch aufgrund eines Unfalls oder einer unerwartet auftretenden, akuten Erkrankung sehr plötzlich entstehen.
Die Beeinträchtigung des pflegebedürftigen Menschen kann letztendlich körperlich, psychisch oder geistig sein. Wichtig zu wissen ist zudem, dass die Pflegebedürftigkeit auf Dauer, d.h. voraussichtlich länger als 6 Monate, bestehen muss.
Wie wird der Pflegegrad definiert?
Der Pflegegrad wird auf Grundlage des Pflegegrad-Begutachtungsverfahrens mittels eines sehr detaillierten Fragenkatalogs festgelegt. Dabei werden die folgenden sechs Lebensbereiche berücksichtigt, zu denen ein Gutachter oder eine Gutachterin 64 Kriterien abfragt:
Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit)
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden)
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
In jedem Modul werden die Punkte errechnet und fließen dann – je nach Gewichtung – in die Bewertung ein. Von den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit der höheren Punktzahl gewertet. Die Summe dieser Punkte ergibt schlussendlich die Pflegebedürftigkeit bzw. den Pflegegrad.
Weitere Details zu den einzelnen Modulen findet ihr auf der Seite der Verbraucherzentrale.
Wer legt den Pflegegrad fest?
Die Festlegung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst Sachsen (MD) oder den Medicproof, der medizinische Dienst der Privatversicherten – je nachdem, welche Pflegekasse zuständig ist. Der MD oder Medicproof wird beauftragt, die Pflegebedürftigkeit eines Antragstellers oder einer Antragstellerin mittels oben beschriebenem Fragenkatalog zu überprüfen. Bei dieser Beurteilung wird die Person stets ganzheitlich betrachtet.
Welche Abstufungen gibt es und wie groß ist der Spielraum?
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 reichen. Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen, während Pflegegrad 5 auf eine sehr schwere Beeinträchtigung hinweist. Die genaue Zuordnung erfolgt anhand der Punktzahl, die im Begutachtungsverfahren ermittelt wird.
Der Spielraum ist begrenzt, da die Bewertung nach den oben genannten Kriterien bzw. Modulen erfolgt. Dennoch kann es in Einzelfällen zu Abweichungen kommen, wenn besondere Umstände berücksichtigt werden müssen.
Zudem solltet ihr wissen, dass mit steigendem Pflegegrad über die Krankenkassen entsprechend Gelder zur Finanzierung der nötigen Pflege bereitgestellt werden.
Was kann von Angehörigen beigetragen werden?
Angehörige spielen eine wichtige Rolle im Pflegeprozess. Sie können zum Einen bei der Beantragung des Pflegegrades unterstützen. Nicht nur der Umfang des bürokratischen Aufwandes, sondern auch eine manchmal kleine, nur schwer lesbare Schrift sowie die Online-Kontaktaufnahme stellen für ältere Menschen eine Hürde dar. Zum Anderen ist es hilfreich, wenn Angehörige Informationen über den Pflegebedürftigen und seine oder ihre Bedürfnisse für die Antragstellung bereitstellen.
Dazu kann das Führen eines Pflegetagebuches hinsichtlich Rückfragen durch den MD oder Medicproof ebenfalls nützlich sein. Darin kann man die Aufgaben festhalten, die man den pflegebedürftigen Angehörigen abnehmen muss. Auch sind dadurch Beobachtungen von körperlichen und geistigen Zuständen, wie verlangsamte Bewegungsabläufe, Wortfindungsstörungen etc., gut zu dokumentieren. Wendet euch an dieser Stelle natürlich auch gern an den Pflegedienst und deren Beobachtungen, falls zu dem Zeitpunkt eventuell schon eine ambulante Pflege in Anspruch genommen wird.
Zudem können Angehörige eine moralische Unterstützung beim Einschätzungstermin sein. Gerade bei demenzerkrankten, pflegebedürftigen Personen kann das Beisein von vertrauten Personen die Aufregung lindern und Orientierung geben.
Auch bei der Pflege selbst können Angehörige entlasten, indem sie beispielsweise bei der Organisation von Pflegeleistungen, der Betreuung oder bei administrativen Aufgaben helfen. Hinzukommt, dass Angehörige (vielmehr als die pflegebedürftige Person selbst) ein Auge darauf haben, ob sich der Zustand des oder der Pflegebedürftigen verschlechtert und der Pflegegrad neu beantragt und eingeschätzt werden muss.
Fazit und unsere Empfehlung
Die Pflegegrade sind ein wichtiges Instrument, um den individuellen Pflegebedarf von Menschen in Deutschland zu ermitteln und die passenden Pflegeleistungen zu organisieren. Die Festlegung erfolgt durch den MD oder Medicproof auf Grundlage eines standardisierten Begutachtungsverfahrens. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Grad der Beeinträchtigung widerspiegeln. Angehörige können bei der Antragstellung und in der Pflege selbst eine bedeutende Rolle spielen.
Wir empfehlen, sich frühzeitig mit dem Thema Pflegegrade auseinanderzusetzen, um die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für eure pflegebedürftigen Angehörigen sicherzustellen. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Pflegegrad-Einstufung ist es ratsam, sich an die zuständige Pflegekasse oder an uns, den Calando Pflegedienst in Dresden zu wenden. Gern besprechen wir gemeinsam mit euch die individuelle Situation und leiten die notwendigen Schritte ein.
Denn eine angemessene Pflege und Betreuung trägt maßgeblich zur Lebensqualität der Betroffenen bei. Alles Gute!
Euer Calando Pflegeteam